Ohne Zweifel wirken sich Untermietungen von Wohnungen an Touristen über Plattformen wie Airbnb auf den ohnehin schon angespannten Wohnungsmarkt aus. Um dem entgegenzuwirken tritt am 1. Mai in Berlin nun das sogenannte das Zweckentfremdungsverbot endgültig in Kraft. Das Gesetz, welches bereits 2014 erlassen wurde, verbietet das gewerbliche Untervermieten von Wohnraum als Ferienwohnung, für die keine Genehmigung vorliegt. Für die ersten beiden Jahre galt eine straffreie Übergangsfrist, die Ende April diesen Jahres nun ausläuft. Ab dem 1. Mai 2016 sind touristische Untervermietungen ohne Genehmigung grundsätzlich verboten.
Foto: Andreas Levers (CC BY 2.0)
Wer keine Genehmigung hat, aber trotzdem untervermietet, kann mit Geldbußen von bis zu 100.000 Euro belegt werden. Dafür hat die Stadt Berlin nach eigenen Angaben ihr Verwatlungspersonal aufgestockt, die Kontrollen durchführen und Verdachtsfälle prüfen sollen. Parallel ruft Berlin auf ihrer Website zum Denunzieren auf und verdächtige Nachbarn zu melden. Laut Pressemeldungen hat Airbnb bereits ersten großen gewerblichen Anbietern in Berlin gekündigt.
Die touristsche Untervermitung von Wohnungen gesetztlich einzuschränken ist sicherlich eine gute Sache, um den Druck der auf dem Wohnungsnungsmarkt lastet ein wenig abzufangen. Die Methoden der Durchsetzung, als Stadt seine Bürger zum Denunzieren der eigenen Nachbarn aufzurufen, sind allerdings mehr als fragwürdig und tragen sicherlich nicht zu einer besseren Nachbarschaft bei.