A.C.A.B. fällt unter Meinungsfreiheit
Das Bundesverfassungsgericht ist der Auffassung, dass A.C.A.B. unter die Meinungsfreiheit fällt und nicht automatisch eine Polizistenbeleidigung ist. Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit der Abkürzung ACAB (All Cops Are Bastards) beschäftigt. Dabei kommen die zuständigen Richter zu dem Schluss, dass ACAB nicht automatisch eine Polizistenbeleidigung ist, sondern unter Meinungsfreiheit fällt. „Die Kundgabe der Buchstabenkombination „ACAB“ im öffentlichen Raum