Nach dem Rechtsstreit zwischen der BVG und den Filmemachern der Graffiti-Dokumentation „Unlike U“ hat das Landgericht Berlin der Unterlassungsklage der BVG stattgegeben und somit die weitere Verbreitung des Films untersagt. Die Produzenten gehen nun in Berufung.
Zur Urteilsbegründung heißt es: „Das Landgericht Berlin hat dem Produzenten und Regisseur eines Films über U-Bahn-Graffiti in Berlin auf Klage der BVG untersagt, selbst oder durch andere Personen ungenehmigte Filmaufnahmen von Verkehrsmitteln bzw. Betriebsanlagen zu vervielfältigen oder zu verbreiten, soweit diese innerhalb dieser Verkehrsmittel oder Anlagen aufgenommen worden sind.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) stelle das ungenehmigte Filmen eines Gebäudes und die Verwertung der Bilder eine Eigentumsverletzung dar, wenn das Gebäude von dem Grundstück aus gefilmt werde, auf dem es sich befinde, so die Zivilkammer 16. Ein solcher Fall liege hier vor. In dem beanstandeten Film seien Szenen zu sehen, in denen U-Bahnen mit Graffiti besprüht würden und die ersichtlich auf dem Betriebsgelände der U-Bahn aufgenommen worden seien. Die BVG habe die Herstellung dieser Aufnahmen ebensowenig gestattet wie ihre Verwendung. Ein Berechtigung hierzu lasse sich weder aus dem Urheberrecht, der Kunstfreiheit oder der Pressefreiheit ableiten.“
Das sagen die Produzenten Henrik Regel und Björn Birg des Films: „Im Kampf David gegen Goliath haben wir somit leider in der ersten Instanz verloren. Wir werden jedoch in Berufung gehen.
Wir sind weiterhin bereit zum Dialog mit der BVG, auch wenn es bisher von deren Seite keinerlei Gesprächsbereitschaft gab. Es ist und bleibt uns weiterhin unverständlich, wieso man sich dem Phänomen „Graffiti“ und einem präventiven Filmwerk gegenüber so verschließt. Darüber das Graffiti illegal ist brauch nicht weiter diskutiert zu werden, aber nichts desto trotz existiert diese Subkultur seit mehreren Jahrzehnten auf der ganzen Welt. Alleine in Deutschland sterben bedauerlicherweise jährlich mehrere Personen sowohl auf Seiten der „Sprüher“ als auch auf Seiten der Polizei im Zusammenhang mit Graffiti. Wir würden uns einen verantwortungsvolleren Umgang mit diesem Thema wünschen. Eine blinde Zensur jedoch sehen wir als den falschen Weg.“
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