Der Künstler Alexander Karle hat im Rahmen der Performance für eine Videoarbeit auf dem Altar einer Kirche Liegestützen gemacht. Nun steht der Saarbrücker Künstler für seine 1 1/2 Minuten lange Performance einer katholischen Kirche vor Gericht und es droht eine Strafe in Höhe von 1.500 Euro.
Die Kunstfreiheit ist ein hohes Gut in der Gesellschaft und an deutschen Gerichten. Nicht selten wird für die Kunst und Gegen den Kläger, der sich durch die Kunst gestört fühlt, entschieden. Andernfalls würde die Kunst vermutlich über kurz oder lang vor allem noch schön und gefällig sein. Aber ist es nicht gerade die Aufgabe von Kunst auch mal unangenehm und störend zu sein? In der katholischen Kirche sieht man die Sache mit der Kunst und der Kunstfreiheit wohl etwas anders – zumindest wenn es um Kunst in den Räumen der Kirche geht. Der Saarbrücker Alexander Karle muss sich Mitte Januar für eine Kunstperformance, die für eine neue Videoarbeit des Künstlers in einer Kirche entstanden ist, vor Gericht verantworten. Karle hatte in der Basilika St. Johann Liegestützen auf dem Altar der Kirche gemacht und sich dabei gefilmt. Insgesamt dauerte die friedliche Performance knapp 1 1/2 Minuten. Gestört gefühlt hat sich laut Künstler keiner der wenigen anwesenden Kirchgänger. https://www.youtube.com/watch?v=0RpNWhBTYII&feature=youtu.beVideoarbeit "Pressure to Perform" Alexander Karle (2016 / Saarbrücken)
Als die katholische Kirche von der Performance erfuhr folgte eine Anzeige und später eine Vorladung vor Gericht. Die Kirche führt die Anklagepunkte Störung der Religionsfreiheit und Hausfriedensbruch ins Feld. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Strafe in Höhe von 1.500 Euro. Dem gegenüber steht das hohe Gut der Kunstfreiheit. Wie der Prozess am Ende ausgeht wird der Termin vor Gericht zeigen, der am 17. Januar 2017 am Amtsgericht Saarbrücken stattfindet. Alexander Karle erklärt den Gerichtstermin kurzer Hand zur öffentlichen Ausstellung. Das Screening der Videoarbeit findet im Gerichtssaal statt und alle Saarbrücker sind eingeladen (Facebook Event: Screening: pressure to perform). Da die Performance in dem Video zentraler Gegenstand der Verhandlung ist, wird die Videoarbeit auch bei dem öffentlichen Termin gezeigt werden müssen – ob es der Kirche lieb ist oder nicht.Screening der Performance "Pressure to Perform"
17. Januar 2016 13:oo bis 14:00 Uhr
Amtsgericht Saarbrücken Franz-Josef-Röder-Str.13 66119 Saarbrücken
Titelbild: Alexander Karle "Pressure to Perform" / Video Screenshot