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Mietrecht

Doch keine Mietminderung durch Graffiti

3. November 2011
Anders als das Kölner Amtsgericht 2008 (hier mehr), hat gerade das Amtsgerichts Leipzig geurteilt, dass Graffiti keine Mietminderung rechtfertigen. „Der Mieter „normaler“ Mieträume, die sich nicht in einer Luxusimmobilie befinden, kann – solange das Haus nicht verwahrlost aussieht – wegen Graffiti-Sprühereien nicht die Miete mindern. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts
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