"Für die Lautsprecher-Durchsage "Zivile Bullen raus" musste eine Demonstrantin Bußgeld zahlen. Jetzt urteilten die Karlsruher Richter, die Strafe sei unangebracht. ...
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Demonstranten bei öffentlichen Kundgebungen gestärkt. Sie müssen demnach auch per Lautsprecher ihre Anliegen jenseits des eigentlichen Themas formulieren dürfen, ohne dafür gleich ein Bußgeld zahlen zu müssen (Az.: 1 BvR 2135/09). Die Richter gaben einer Frau recht, die 2008 in München auf einer Gewerkschaftsversammlung zum 1. Mai durch einen Lautsprecher gerufen hatte: "Zivile Bullen raus aus der Versammlung – und zwar sofort". ..." (zeit.de)
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