Neuigkeiten zum geplanten Drohnen-Einsatz der Deutschen Bahn gegen illegale Graffiti. Laut spiegelonline und anderen Medien darf die Bahn die Drohnen nur tagsüber einsetzen.
Beitrag abendblatt.de vom 17.11.2013: „Mit Mini-Drohnen wollte die Deutsche Bahn Graffiti-Sprüher aufspüren. Aus diesem Plan wird nichts: Die Geräte dürfen nur tagsüber fliegen – obwohl die Sachbeschädiger meistens nachts aktiv sind.
Die Deutsche Bahn darf ihre neuen Mini-Drohnen gegen Graffiti-Sprüher nachts nicht fliegen lassen. Das berichtete die „Bild am Sonntag“. Der Grund: Obwohl die Drohnen-Testflüge erfolgreich abgeschlossen wurden, haben die Luftsicherheits-Behörden den bevorstehenden bundesweiten Drohneneinsatz teilweise gestoppt. Die Deutsche Bahn darf sie tagsüber, aber nicht in den Nachtstunden fliegen lassen. Und das, obwohl die meisten Sprayer nachts aktiv sind. Bahn-Sicherheitschef Gerd Neubeck sagte, die Tests mit den Mini-Drohnen seien „exzellent gelaufen, ein hervorragendes Einsatzmittel“. Jedoch hätten die Luftsicherheitsbehörden der Bundesländer keine Fluggenehmigung für die Nachtstunden erteilt.
EINSATZ IN BIS ZU 150 METERN HÖHE MÖGLICH
Mit Wärmebildkameras der Drohnen sollten Sprüher in der Nacht auf Zug-Abstellgleisen aufgespürt und gefilmt werden. Die Bilder hätten als Beweismittel vor Gericht gegen die Sprüher verwendet werden sollen. Die Mini-Drohne kann in bis zu 150 Metern Höhe fast geräuschlos fliegen. Gesteuert wird sie von einem Sicherheitsmitarbeiter oder per Autopilot. Pro Stück kostet die Mini-Drohne 50.000 Euro. Im Vergleich: Im vergangenen Jahr registrierte die Bahn Graffiti-Sachbeschädigungen mit einem Schaden von sieben Millionen Euro. Es gab 14.000 Vorfälle. Die Neulackierung eines ganzen Zuges kostet bis zu 15.000 Euro und dauert etwa eine Woche.“
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via Tagespresse, danke für den Hinwei, Straßenfotografie | all images (cc) Lorenz Ammon