Letztens bei just gesehen, interessantes Urteil: Mögliche Mietminderung durch Graffiti am Hauseingang, entschieden durch ein Urteil des Kölner Amtsgerichtes.
„Ist der Eingangsbereich eines Mietshauses durch Farbschmierereien verunziert und fast dauernd mit Hundekotver schmutzt, kann dies fünf Prozent Mietminderung rechtfertigen, geht aus einem Kölner Amtsgerichtsurteil (Az. 219 C 20/07) hervor.“ (B. Mor gen post 2008).
Graffiti als Strategie zur Mietminderung…?