Vor kurzem hat die Polizei Nürnberg einen Schüler, der nach Afghanistan abgeschoben werden sollte, im laufenden Unterricht und vor versammelter Klasse aus der Schule gezerrt. Die Aktion hat bei vielen der Mitschüler zu spontanen Protesten geführt, um sich für den Schüler einzusetzen – verständlicher Weise. Ähnliche Aktionen wird es in Zukunft vermutlich leider wohl noch mehr geben. Wie aber reagiert man als Schule und Lehrer auf solche eine Aktion, wenn ein Schüler einfach so und ohne Ankündigung aus der Klasse gerissen wird?
„Da Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden dürfen, erscheint die Polizei zur Durchführung der Überstellung in den Herkunftsstaat oder einen Drittstaat regelmäßig unangekündigt, etwa in der Wohnung, aber auch in der Schule, am Arbeitsplatz oder künftig möglicherweise auch im Kindergarten. Was ist in dieser Situation zu tun?“
Die GWE Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat nun gemeinsam mit einem Anwalt einen Leitfaden für Lehrer herausgebracht, was die Polizei im Falle einer Abschiebung eines Schülers darf und was nicht. Konkret geht es darum, welche Rechte und Pflichten Schulen und Betriebe im Falle einer anstehenden Abschiebung eines Schülers haben.
Den Leitfaden und weitere Informationen gibt es auf der Website der GWE Landesverband Bayern.
Vielen Dank an Paul für den Hinweis / Symbolisches Titelbild (CC BY-SA 2.0) Botho