Es ist amtlich! Keine Haftstrafe für OZ! OZ wurde heute Nachmittag (03.02.2012) vom Hamburger Landgericht (in der Berufung) unter Auflage einer Geldstrafe von 1.500 Euro freigesprochen. Jeah! (Sauber, der Eintrag bei Wikipedia wurde auch schon geändert!)
„Im Berufungsverfahren verurteilte ihn das Hamburger Landgericht am Freitag wegen Sachbeschädigung in zehn Fällen zu einer Geldstrafe von 1500 Euro. 250 Tagessätze zu je sechs Euro sah der Richter als angemessen an. Strafmildernd rechnete ihm das Gericht an, dass die Taten schon bis zu vier Jahre zurückliegen.
Außerdem sei die „Hemmfähigkeit“ des Angeklagten erheblich eingeschränkt – auch eine Haftstrafe würde ihn demnach nicht von weiteren Taten abbringen. Das sei aber kein Freifahrtsschein für den 62-jährigen notorischen Sprüher, sagte der Vorsitzende Richter. […]“ ()
Hinweis: Gefeiert wird heute Abend bei der Soli-Ausstellung im OZM. & Der Prozess war/ist teuer. Hier geht’s zum Spenden-Support.
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Bild: Christopher Masch