Facebook schaut seit dem neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bei Beiträgen in ihren Social Media Netzwerken vermeidlich genauer hin und löscht Beiträge, die laut dem Medienunternehmen nicht den Gemeinschaftsstandards entsprechen. Die Überprüfung übernimmt dabei allerdings kein Anwalt oder Richter, sondern ein Mitarbeiter von Facebook, beziehungsweise einer beauftragten Drittfirma. Das ganze birgt meiner Meinung nach wiederum recht hohe Risiken von möglicher Zensur.
Ein aktuelles Beispiel aus der Kunstwelt zeigt, wozu dieser Mechanismus führen kann: Vor kurzem wurden mehrere Bilder der Street Art Künstlerin Barbara. auf ihrer Facebookseite gelöscht, mit denen Facebook offenbar nicht einverstanden war. Auf den ersten Blick verstoßen die Inhalte der Bilder nicht gegen geltendes Recht oder sind offensichtlich diskriminierend oder persönlich beleidigend.
Zwei der durch Facebook gelöschten Bilder (Bilder: Barbara.)
Barbara. war von dem Löschen der Bilder verständlicherweise nicht sonderlich erfreut und hat ein längeres Statement auf ihrer Facebookseite veröffentlicht, das die Situation ziemlich gut beschreibt.
Kurz danach hat Facebook mehrere der gelöschten Bilder wieder online gestellt und sich bei Barbara. mit einer Meldung entschuldigt, in der es heißt, dass es sich um eine Versehen gehandelt habe.