Die Stadt Köln hat Straßenkünstlern das Seifenblasen machen im öffentlichen Raum untersagt. Das Verbot wird mit der vermeintlichen Umweltverschmutzung begründet, die durch das Spülmittel in der Seifenblasenflüssigkeit entstehe. Zusätzlich stuft das Ordnungsamt Riesenseifenblasen als „Belästigung der Allgemeinheit“ und akute Gefahr für die Passanten ein, so die die lokale Presse.
Abgeleitet wird das Verbot aus der Kölner Stadtordnung, der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung für das Gebiet der Stadt Köln“. Wer trotzdem Seifenblasen im öffentlichem Raum macht, kann für die „Verunreinigung von öffentlichen Flächen“ mit einem Bußgeld von bis zu 510 Euro belegt werden.
Bild: Oliver Hallmann (CC BY 2.0 DE)
Vielen Dank an Paul für den Hinweis