Gerade im Art Lawyer Newsletter gelesen: Angebliche Abmahnung von Banksy gegen Filesharer seines Filmes „Exit through the gift shop”. Mal schauen wie und was sich bewahrheitet. Bleibt also spannend!
„Es wird über (angebliche) Abmahnungen gegen Filesharer des Films „Exit through the gift shop“ des britischen Streetart Künstlers Banksy berichtet.
Ob die Abmahnungen Teil des Gesamtkunstwerkes sind, ist nicht bekannt. Rechtsanwalt Michael Below weist jedoch darauf hin, dass gerade der Künstler Banksy in seinem Manifest die Kopie und noch die Kopie der Kopie selbst zur Kunstform erklärt und zudem seine Werke zur freien Verwendung durch jedermann freigegeben habe, Zitat von der Website des Künstlers: „You’re welcome to download whatever you wish from this site for personal use. However, making your own art or merchandise and passing it off as ‚official‘ or authentic Banksy artwork is bad and very wrong. Banksy neither produces or profits from the sale of greeting cards, mugs or photo canvases of his work. He is not represented by any of the commercial galleries that sell his paintings second hand and cannot be found on facebook/twitter/myspace etc.“ Der genaue Wortlaut sollte jedoch beachtet werden: „… from this site“ Angeblich soll die Hamburger Kanzlei „Lex:ius Dimke, Rothenberg & Partner“ jetzt gegen Filesharer vorgehen. Auftraggeber soll angeblich der deutsche Vertriebspartner sein, die „Alamode Filmdistribution oHG“ aus München. In der Abmahnung soll ein Gegenstandswert von 50.000 Euro zu Grunde gelegt werden, zur Beilegung der Sache soll angeblich ein Vergleich über 1.200 Euro angeboten werden. Über den Wahrheitsgehalt der Meldungen über die Abmahnungen können wir keine Angaben machen. paloubis.com v. 02.02.2011 / judiz.de v. 02.02.2011 / banksy.co.uk/shop“ (Art Lawyer Newsletter vom 2.2.2011)