Unlike U Produzenten angeklagt

11. Juli 2011
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Die Produzenten der Graffiti Dokumentation Unlike U wurden von der BVG mit dem Ziel der Unterlassung der Verbreitung angeklagt – mit einer recht fraglichen rechtlichen Argumentation wie ich finde. Noch ein Grund mehr den äußerst lohnenswerten Film zu bestellen und unterstützen.

Hier die Pressemitteilung:

Die BVG und die Pressefreiheit

Produzenten der Grafitti-Dokumentation „Unlike U“ auf Unterlassung verklagt

Berlin, 07. Juli 2011. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) hat die Produzenten der im Februar 2011 erstmals uraufgeführten Dokumentation „Unlike U“ auf Unterlassung der Verbreitung verklagt. Der Film zeigt in dokumentarisch-nüchterner Form einen erstaunlichen Einblick in die ‚Trainwriter-Szene’ Berlins und porträtiert deren Akteure in Interviews. Über die wenig verherrlichende Natur des Films ist sich die berichtende Presse einig. So schreibt der Tagesspiegel am 31. Januar 2011: „Das Beeindruckende an „Unlike U“ ist aber, dass er keine Taten beschönigt, sondern einzig der Frage nachgeht: Warum tut man das wohl?“. Die internationale Version der renommierten Nachrichtenseite Spiegel Online (9.2.2011) wertet den Film in ihrer Kritik ähnlich: „Far from a glorification of the pastime, it offers instead a definitive exploration of this shady, impenetrable club using footage of the sprayers at work (…)“. Auch die Berliner Morgenpost sowie die B.Z. berichteten und bescheinigten dem Film frei von Glorifizierung auch die Perspektivlosigkeit der Graffiti-Künstler und die mit ihrem Handeln einhergehenden Gefahren, bis zum Suizid eines ihrer Akteure, aufzuzeigen.

Die im Film gezeigten Filmaufnahmen von illegalen Aktionen wurden dem Produzententeam über einen Zeitraum von sechs bis acht Jahren anonym zugesandt. Neben den Akteuren kommt auch der Leiter der zuständigen polizeilichen Einrichtung, der „Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Grafitti in Berlin“ (GiB), Andreas Grabinski zu Wort, um die Arbeit der Polizei vorzustellen und ausdrücklich vor den Gefahren dieser besonders gefährlichen Art des Grafitti zu warnen. Während der Produktion des Films wurde auch die BVG zu einer Stellungnahme angefragt, die ein Interview aber schriftlich ablehnte.

In ihrer Klageschrift stützt sich die BVG nun auf ein Urteil des BGH vom 17.12.2010, in dem sich das Gericht zu einer kommerziellen Vermarktung von Fotografien geäußert hat, die eine Fotoagentur auf dem Gelände der Schlossanlagen der Stiftung Preußische Schlösser von den dortigen Bauwerken und Gartenanlagen hergestellt hatte, um diese Aufnahmen sodann kommerziell zu verwerten. Für diesen konkreten Fall hatte der BGH befunden, dass es den Eigentümern der Schlossanlagen vorbehalten bleiben müsse, solche Aufnahmen Ihres Eigentums selbst auszuwerten bzw. dass es den Eigentümern in diesem Fall zustand, der Fotoagentur die kommerzielle Auswertung derjenigen Aufnahmen zu untersagen, die auf dem Gelände der Schlossanlagen entstanden waren. Höchst fraglich und nunmehr wohl vom Landgericht Berlin juristisch zu beantworten ist, ob diese rechtliche Argumentation auch für die im Film gezeigten Aufnahmen der Sprayer Anwendung finden kann und soll. Dabei kann wohl davon ausgegangen werden, dass die BVG selbst kein Interesse daran haben dürfte, Aufnahmen Ihrer Betriebsgelände und dort geparkter Züge selbst auszuwerten. Vielmehr entsteht hier der Eindruck, dass die BVG mit ihrer Unterlassungsklage versucht, das nicht weg zu diskutierende Problem von Graffiti auf Zügen mit Hilfe gerichtlicher Anordnungen aus der Öffentlichkeit fernzuhalten, anstatt sich damit kritisch und öffentlich auseinander zu setzen.

Die von der BVG bemühte Begründung des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs scheint u.a. schon deshalb unpassend, weil für die Filmemacher bereits vom erstem Tag der Filmproduktion an sicher feststand, dass sich mit der Dokumentation kein finanzieller Gewinn würde realisieren lassen. Ging es doch nicht darum, wie anderswo nur Bilder von Sprühaktionen zusammen zu schneiden, sondern vielmehr mit erheblichem Aufwand ein umfassendes Porträt der betreffenden Szene zu schaffen.

Die Produzenten von „UNLIKE U“ sehen in der Klage der BVG tatsächlich den Versuch, über eine gewagte juristische Argumentationskette unter Einschaltung der Gerichte faktisch ganz empfindlich in die Presse-, und Kunstfreiheit einzugreifen. Gerade auch weil es sich bei der BVG um eine Anstalt des öffentlichen Rechts handelt, scheint es den Filmemachern inzwischen besonders dringend, die Öffentlichkeit in Form einer Pressemitteilung darauf aufmerksam zu machen, dass hier nach ihrer Auffassung ein gefährlicher Eingriff in zentrale Freiheitsrechte versucht wird.

Die jungen Filmemacher haben sich bereits zu Beginn der juristischen Angriffe der BVG gegen den Film Anfang diesen Jahres um einen Dialog mit den Verkehrsbetrieben bemüht und deren Rechtsabteilung schriftlich angeboten, gemeinsam nach Möglichkeiten für eine außergerichtliche Einigung zu suchen. Als einzige Antwort auf dieses Gesprächsangebot erreichte die Filmproduzenten dann die Klageschrift der Rechtsanwälte der BVG, die ihnen Ende Mai vom Landgericht Berlin zugestellt wurde. Die Produzenten haben dennoch einen weiteren Anlauf unternommen, die BVG außerhalb des juristischen Schlagabtauschs und im direkten Gespräch zu erreichen. So wurden der BVG u.a. ausführliche schriftliche Vorschläge dafür unterbreitet, wie man gemeinsam Öffentlichkeitsarbeit zur Prävention illegaler und gefährlicher Sprayeraktionen in der Zukunft betreiben könnte. Auch darauf gibt es von Seiten der BVG bislang keinerlei Stellungnahme.

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Bild: Unlike U DVD Cover

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